Gut zu wissen!

Kostenerstattung und Finanzierung

Ausdehnung der Betreuungs- und Entlastungsleistungen auf alle Pflegebedürftigen

Mit dem ersten Pflegestärkungsgesetz (PSG I) wurden die zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen auf alle Pflegebedürftigen ausgedehnt. Seither können Alltagsbegleiter/Betreuungsassistenten auch in der häuslichen Pflege eingesetzt werden:

Pflegebedürftige mit Pflegestufe erhalten monatlich 125 Euro (zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen).

Pflegebedürftige mit Pflegestufe und erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz erhalten monatlich 208 Euro(zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen).

Auch eine Abrechnung über die Urlaubsvertretung (Verhinderungspflege) ist möglich.
Sprechen Sie mich gerne an!