Gut zu wissen!
Seit 2024 wirke ich als Betreuungskraft gemäß §§ 43b, 53b SGB XI
Was macht eine Betreuungskraft nach § 43 b?
Zu den Aufgaben einer Betreuungskraft gehört die Unterstützung und Motivation der Alltagsaktivtäten wie Malen und Basteln, Kochen und Backen, die Begleitung von Besuchen und Aktivitäten auch außerhalb von einer Einrichtung oder für ein einfühlsames Gespräch.
Was darf eine Betreuungskraft nach § 43b NICHT?
Zusätzliche Betreuungskräfte dürfen weder regelmäßig noch planmäßig in körperbezogene Pflegemaßnahmen sowie hauswirtschaftliche Tätigkeiten eingebunden werden. Maßnahmen der Behandlungspflege bleiben ausschließlich dafür qualifizierten Pflegekräften vorbehalten.
Zusätzliche Informationen
Seit 2017 haben nach § 43b SGB XI alle Pflegebedürftige in stationären Pflegeeinrichtungen nach Maßgabe von §§ 84 Abs. 8 und 85 Abs. 8 SGB XI Anspruch auf zusätzliche Betreuung und Aktivierung, die über die nach Art und Schwere der Pflegebedürftigkeit notwendige Versorgung hinausgeht.
Wird einer pflegebedürftigen Person ein Pflegegrad zugesprochen, übernimmt die Pflegekasse die Kosten für den Betreuungsassistenten bis zu einer Höhe von 125 € im Monat. Je nach Schweregrad der Pflegebedürftigkeit auch noch mehr.
Pflegebedürftige mit Pflegestufe und erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz erhalten monatlich bis zu 208 Euro zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen.
Als qualifizierte Betreuerin rechne ich auf Wunsch gerne direkt mit der Pflegekasse ab. Sprechen Sie mich gerne an!
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