Gut zu wissen!

Seit 2024 wirke ich als Betreuungskraft gemäß §§ 43b, 53b SGB XI

Was macht eine Betreuungskraft nach § 43 b?
Zu den Aufgaben einer Betreuungs­kraft gehört die Unterstützung und Motivation der Alltags­aktivtäten wie Malen und Basteln, Kochen und Backen, die Begleitung von Besuchen und Aktivitäten auch außerhalb von einer Einrichtung oder für ein einfühlsames Gespräch.
 
Was darf eine Betreuungskraft nach § 43b NICHT?
Zusätzliche Betreuungskräfte dürfen weder regelmäßig noch planmäßig in körperbezogene Pflege­maßnahmen sowie hauswirt­schaftliche Tätigkeiten eingebunden werden. Maßnahmen der Behandlungspflege bleiben ausschließlich dafür qualifizierten Pflegekräften vorbehalten.
 
Zusätzliche Informationen
Seit 2017 haben nach § 43b SGB XI alle Pflegebedürftige in stationären Pflege­einrichtungen nach Maßgabe von §§ 84 Abs. 8 und 85 Abs. 8 SGB XI Anspruch auf zusätzliche Betreuung und Aktivierung, die über die nach Art und Schwere der Pflege­bedürftigkeit notwendige Versorgung hinausgeht.
 
Wird einer pflegebedürftigen Person ein Pflegegrad zugesprochen, übernimmt die Pflegekasse die Kosten für den Betreuungs­assistenten bis zu einer Höhe von 125 € im Monat. Je nach Schweregrad der Pflege­bedürftigkeit auch noch mehr.
 
Pflegebedürftige mit Pflegestufe und erheblich eingeschränkter Alltags­kompetenz erhalten monatlich bis zu 208 Euro zusätzliche Betreuungs- und Entlastungs­­leistungen.
 
Als qualifizierte Betreuerin rechne ich auf Wunsch gerne direkt mit der Pflegekasse ab. Sprechen Sie mich gerne an!