Ausdehnung der Betreuungs- und Entlastungsleistungen auf alle Pflegebedürftigen
Mit dem ersten Pflegestärkungsgesetz (PSG I) wurden die zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen auf alle Pflegebedürftigen ausgedehnt. Seither können Alltagsbegleiter/Betreuungsassistenten auch in der häuslichen Pflege eingesetzt werden: Pflegebedürftige mit Pflegestufe erhalten monatlich 125 Euro (zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen). Pflegebedürftige mit Pflegestufe und erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz erhalten monatlich 208 Euro(zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen). Auch eine Abrechnung über die Urlaubsvertretung (Verhinderungspflege) ist möglich. Sprechen Sie mich gerne an!